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Die Atemtherapeutin, der Atemtherapeut
- stellt das Wohlergehen jeder Klientin¹ in den Vordergrund ihrer Handlung, ungeachtet derer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder sozialer Stellung.
- begegnet der Klientin mit Respekt, Wertschätzung und Toleranz.
- geht in ihrer Arbeit ressourcen- und lösungsorientiert vor.
- respektiert die persönliche Integrität der Klientinnen, vermeidet Übergriffe jeglicher Art und arbeitet auf eine tragfähige, sichere Beziehung hin.
- bietet nur die fachliche Leistung an, für welche sie entsprechende Qualifikationen und Kompetenzen erworben hat; andernfalls leiten sie die Klientin an entsprechende Fachpersonen weiter.
- stellt keine Diagnosen und gibt keine Medikamente ab.
- ist jederzeit bestrebt, persönliche und berufliche Grenzen wahrzunehmen und die menschliche und fachliche Kompetenz mit Fortbildung und Supervision weiterzuentwickeln.
- dokumentiert ihre Arbeit und wertet diese zusammen mit der Klientin regelmässig aus. Daran orientiert sich das weitere Vorgehen.
- untersteht der Schweigepflicht in allem, was ihr während ihrer Berufsausübung anvertraut wird.
- orientiert ihre Klientin über:
- die Methode, die Dauer und den Ablauf der Behandlung - die finanziellen Bedingungen wie Honorar Krankenkassen- und Versicherungsentschädigung sowie den Verrechnungsmodus versäumter Stunden - die Beschwerdemöglichkeit beim Dachverband Xund
- geht sorgfältig mit ihren eigenen Kräften um. Ist sich bewusst, dass ihr Gesundheitsverhalten dasjenige der Klientin beeinflussen kann und verhält sich entsprechend.
- verpflichtet sich die Ethischen Richtlinien des Atemfachverband Schweiz einzuhalten.
¹ es gilt immer auch die männliche Form
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